FAQs zu den Kommunalorganen

Macht mit in der Kommunalpolitik und engagiert euch für eure Nachbarschaft, eure Mitbürger, eure Kommune!

Werdet Teil unseres Teams und nehmt bei der nächsten Wahl Euren Platz auf der Wahlliste der SPD Sögel ein! Gestaltet eure Zukunft und die unserer Nachkommen mit und steht selbstbewusst für eure Prinzipien ein!

Wir beraten euch gerne und beantworten häufig gestellte Fragen:

Hast Du noch weitere Fragen, die hier nicht oder ungenügend beantwortet werden, kontaktiere uns einfach.


Warum sollte ich Ratsherr oder Ratsfrau der SPD in der Samtgemeinde oder den Mitgliedsgemeinden werden?

Die SPD der Samtgemeinde Sögel steht für eine den Bürgerinnen und Bürgern zugewandte, transparente Kommunalpolitik, die sich auch nach den Bedürfnissen derer richtet, die (bisher) keine laute Stimme haben. Dazu gehören zum einen solide Finanzen und eine leistungsfähige Verwaltung. Aber auch der Erhalt und Ausbau wichtiger Strukturen unter Einbezug der Nachhaltigkeit und der Bedürfnisse aller Bürger:innen. Diese Überzeugungen solltest du teilen, wenn du bei uns mitmachen möchtest.


Was ist der Unterschied zwischen Gemeinde und Samtgemeinde?

Unsere Samtgemeinde Sögel besteht aus den Gemeinden Börger, Groß Berßen, Hüven, Klein Berßen, Sögel, Spahnharrenstätte, Stavern und Werpeloh.
Die Samtgemeinde übernimmt Aufgaben, die alle betreffen, wie das Schulwesen, das Feuerwehrwesen oder die Abwasserentsorgung; die Gemeinde kümmert sich um Bereiche wie Kindertagesstätten und Baugebiete.
Jede Gemeinde wählt einen eigenen Gemeinderat. Alle Bürger:innen der Samtgemeinde zusammen wählen den Samtgemeinderat.
Manche Ratsleute sitzen in beiden Räten, aber das ist nicht notwendig. So kann jemand auch ausschließlich für den Gemeinde- oder Samtgemeinderat kandidieren.
Die Räte sind die wichtigsten Gremien der Kommune und entscheiden grundsätzlich alle wichtigen Fragen. Die Verwaltung muss danach handeln.


Was ist ein Ausschuss?

Um die Entscheidungen der Räte vorzubereiten, finden einige Zeit vorher Ausschusssitzungen statt. In ihnen werden Detailfragen diskutiert und teilweise auch bereits endgültige Entscheidungen getroffen. Ratsleute sollten zumindest in einem Ausschuss Mitglied werden, für den sie sich besonders interessieren.


Was sind Fraktionssitzungen?

Die Verwaltung informiert die in Fraktionen und Gruppen organisierten Ratsleute in nicht-öffentlichen Fraktionssitzungen über die politischen Entwicklungen. Sie finden im Vorfeld der Rats- und Ausschusssitzungen statt. Die Fraktionen und Gruppen können auch ohne die Verwaltung zusammenkommen.


Wie viele Sitzungen finden im Jahr ungefähr statt?

Der Rat tagt in der Regel einmal im Monat. Es gibt aber auch Monate, in denen der Rat pausiert, z.B. während der Sommerferien. Man kann hier also von etwa 9 Sitzungen im Jahr ausgehen.
Jeder Ratssitzung geht meist eine Fraktionssitzung voraus. Das wären dann also weitere 9 Termine im Jahr.
Als Mitglied in einem Ausschuß ist man je nachdem, welche Themen behandelt werden müssen, vielleicht noch 6 mal im Jahr gefragt.
Somit summieren sich die Termine auf etwa 24 in einem Jahr.
Engagiert man sich im Gemeinderat und im Samtgemeinderat werden die Termine entsprechend mehr.


Muss ich an jeder Rats-, Ausschuss- oder Fraktionssitzung teilnehmen?

Nach Möglichkeit solltest du an jeder Fraktions- oder Ratssitzung teilnehmen. An den Ausschusssitzungen musst du nur teilnehmen, wenn du für uns in diesem Ausschuss sitzt. Solltest du mal verhindert sein, dann kannst du hier notfalls vertreten werden.


Muss ich in die Partei eintreten, um aufgestellt zu werden?

Du musst keiner Partei beitreten, um aufgestellt zu werden. Du solltest jedoch unsere Werte und Ziele zumindest auf Samt-/Gemeindeebene teilen. Bei Parteibeschlüssen hast Du allerdings nur mit einem Parteibuch auch ein Recht auf Mitbestimmung.


Herrscht in der SPD-Fraktion ein Zwang bei Abstimmungen?

Es herrscht in der SPD-Fraktion kein sogenannter „Fraktionszwang“. Du entscheidest „nach bestem Wissen und Gewissen“. Du führst ein freies Mandat.


Muss ich für die Sitzungen Urlaub nehmen oder die Stunden nacharbeiten?

Du musst für die Sitzungen keinen Urlaub nehmen oder Stunden nacharbeiten. Nach dem Kommunalverfassungsgesetz ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dich für die Sitzungen freizustellen. (§ 54 NKomVG*)Die Ratssitzungen sind abends und beginnen in der Regel nach 19 Uhr. Die Ausschusssitzungen sind meistens am Nachmittag gegen 16 Uhr, die Fraktionssitzungen meist nach 19 Uhr.


Wird die Arbeit in der Kommunalpolitik finanziell anerkannt?

Man bekommt aktuell für die Sitzungen der Räte, Ausschüsse und Fraktionen/Gruppen grundsätzlich ein Sitzungsgeld von 30€ pro Sitzung, unabhängig von der Länge der Sitzung. Außerdem wird eine monatliche Pauschale in Höhe von 4,33€ gezahlt. Weitere Zahlungen ergeben sich eventuell aus der persönlichen Situation.


*NKomVG = Niedersächsisches KommunalVerfassungsGesetz

Wir danken der SPD Lathen für diese Idee